BGH hebt Urteil gegen ehemalige Nürnberger Faschingsprinzessin auf
Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen die ehemalige Nürnberger Faschingsprinzessin Assol I. auf! Ihr Ehemann – der frühere Faschingsprinz Oliver I. – hatte in Spanien knapp 2 Kilogramm Kokain beschafft und mit Komplizen in Deutschland verkauft. Assol I. soll ihm für die Kurierfahrten ein Hotelzimmer gebucht haben. Wegen Beihilfe wurde sie im Herbst zu 18 Monaten Freiheitsstrafe und einer Bewährungsauflage von 6000 Euro verurteilt. Die Verteidigung kündigte sofort an, in Revision zu gehen. Assol I. sei davon ausgegangen, ihr Mann plane eine normale Geschäftsreise. Nachdem das Urteil jetzt vom BGH aufgehoben wurde, muss sich eine andere Strafkammer des Landgerichts Nürnberg Fürth erneut mit dem Fall befassen.
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