Neue Entwicklung im Fall „Reichsbürger von Georgensgmünd“. Ein 51-jähriger Polizist, der vor dem SEK-Einsatz engen Kontakt zu Wolfgang P. gehabt haben soll, muss nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beamten fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil er seine Kollegen nicht vor Wolfgang P. gewarnt hatte. Er wusste sowohl, dass dieser der Reichsbürger-Szene angehört, als auch, dass er diverese Waffen in seinem Haus aufbewahrt. Das Oberlandesgericht hält es jedoch nicht für hinreichend wahrscheinlich, dass diese Informationen den Tod eines SEK-Beamten beim Einsatz am 19. Oktober 2016 verhindert hätten. Der Polizist ist seit November 2016 vom Dienst suspendiert. Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren.
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