Mo., 01.07.2024 , 11:36 Uhr

Änderungen für TV-Kabelanschluss: Ab heute können Mieter:innen selbst entscheiden

Am 01. Juli endet das Nebenkostenprivileg. Damit können Mieter:innen jetzt selbst wählen, wie sie Fernsehen empfangen wollen: über Kabel, Antenne, Satellit oder Internet.

 

So empfangen Sie unser Programm in HD über Satellit.

 

Was bedeutet das jetzt für Mieter:innen?

Mieter und Mieterinnen müssen nun eigene Verträge mit Kabel- oder Internetanbietern abschließen, ähnlich wie bei Strom, Gas oder Mobilfunk. Viele Anbieter haben derzeit spezielle Angebote.

Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass die Preise anfangs um zwei bis drei Euro pro Monat steigen, langfristig aber durch mehr Wettbewerb sinken werden.

Mieter:innen mit Kabelfernsehen sollten ihren Vermieter kontaktieren, wenn dieser noch nicht aktiv geworden ist. Es kann weiterhin Sammelverträge für Hausgemeinschaften geben, aber die Kosten dürfen nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?

 

Tipps für neue Verträge

Neben dem passenden Fernsehempfang sollten Verbraucher:innen bei der Wahl des Anbieters auf die Laufzeit und den Umfang des Angebots achten.

 

Internet und Telefon weiterhin über Kabelanschluss möglich

Wer seinen Kabelanschluss ausschließlich für Internet und Telefon nutzt, kann dabei bleiben. Wird das TV-Signal nicht genutzt, installiert der Anbieter eine entsprechende Filterdose am Anschluss. Ebenso besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Vertrag für Kabelfernsehen abzuschließen und einen weiteren für Internet und Telefonie mit einem anderen Anbieter.

 

Vorsicht vor übereilten Kabel-Verträgen

Die Verbraucherzentrale warnt vor sogenannten Medienberatern an Haustür und Telefon, die mit unseriösen Methoden Verbraucher:innen unter Druck setzen, um Kabel-Verträge abzuschließen. Die Verbraucherschützer raten, sich nicht überrumpeln zu lassen und nicht übereilt zu handeln.

Außerdem gilt: Die Verkäufer:innen keinesfalls ins Haus lassen.

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