Mo., 25.03.2013 , 15:00 Uhr

Bayern reicht Klage gegen Länderfinanzausgleich ein

25.03.2013 – Die Geberländer Bayern und Hessen haben nach mehrfachen Androhungen und Beschlüssen gegen den Länderfinanzausgleich Klage eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss jetzt das bestehende Ausgleichssystem überprüfen. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und Hessens Regierungschef Volker Bouffier sprachen von „politischer Notwehr“, da das System ungerecht sei und daher reformiert werden müsse. Der Versuch, durch Verhandlungen mit den Nehmerländern zu einer gerechten Lösung zu kommen, sei gescheitert.

 

Bayern und Hessen sind zusammen mit Baden-Württemberg die einzigen Geberländer in dem komplizierten Ausgleichsmechanismus, der für einheitliche Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik sorgen soll. Insgesamt 7,9 Milliarden Euro wurden im Jahr 2012 umverteilt. Davon zahlte Bayern etwa die Hälfte. Hauptprofiteur ist Berlin mit 3,3 Milliarden Euro. Baden-Württemberg, das zweitgrößte Geberland beteiligte sich nicht an der Klage. Nach dem Wechsel zur grün-roten Landesregierung trat Baden-Württemberg von dem damaligen Beschluss zurück.

Bayern und Hessen halten unter anderem die geltenden Stadtstaatenregelung für verfassungswidrig. Die Einwohner von Berlin, Hamburg und Bremen werden dabei stärker gewichtet als die Einwohner von anderen Großstädten. Die Finanzierung der Hauptstadtfunktion Berlins sei zudem nicht die Aufgabe des Länderfinanzausgleichs.

Auch fehlende Leistungsanreize werden beklagt: „Wir sagen Ja zur Solidarität, aber Nein zur Ungerechtigkeit“, so Seehofer. Bouffier sagte in Wiesbaden, Hessen wolle einen gerechten und leistungsorientierten Finanzausgleich zwischen den Ländern: „Wer sich anstrengt, muss auch etwas davon haben.“

Die Opposition hält die Klage für Wahlkampfgetöse. Bis 2019 soll das geltende System ohnehin neu geordnet werden, sodass die Klage zeitlich nichts bringe. Seehofer und Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) schlossen aber nicht aus, dass das Bundesverfassungsgericht sofort eine Entscheidung trifft.

Quelle: dpa

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