Do., 28.12.2023 , 16:47 Uhr

Das ändert sich ab Januar 2024

Bürgergeld 

Das Bürgergeld wird 2024 erhöht, um mit der Inflation Schritt zu halten. Die neuen Sätze sehen vor, dass Alleinstehende monatlich 563 Euro statt bisher 502 Euro erhalten. 

 

Mindestlohn 

Der Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Dies führt auch zu einer Anhebung der Obergrenze für Minijobs von 520 auf 538 Euro pro Monat. 

 

Energiepreisbremse 

Die Bundesregierung setzt die Energiepreisbremse bereits ab Januar statt wie zuvor geplant im März 2024 aus. Nahezu eine Verdoppelung der Übertragungsnetzentgelte für Stromanbieter steht ebenfalls bevor, was nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft zu deutlich spürbaren Preissteigerungen für die Verbraucher führen dürfte. 

 

Heizungen bei Neubauten 

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein. 

 

CO2-Preis wird angehoben 

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert. 

 

Kinderfreibetrag 

Im nächsten Jahr steigt der Kinderfreibetrag um etwa 360 Euro auf 6.384 Euro für beide Elternteile. Dies betrifft alle Kinder bis 18 Jahre sowie volljährige Kinder unter 25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden oder an einem Freiwilligendienst teilnehmen. 

 

Kinderkrankengeld 

Ab dem Jahr 2024 haben Eltern, die gesetzlich versichert sind, Anspruch auf bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr für jedes Kind. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 30 Tage pro Jahr. Ziel ist es, Einkommensausfälle zu kompensieren, die durch die Pflege erkrankter Kinder bis zum Alter von 12 Jahren entstehen. 

 

Kinderreisepass 

Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Ab dem 1. Januar ist für Reisen außerhalb der EU ausschließlich der normale elektronische Reisepass erhältlich, welcher mit 37,50 Euro deutlich teurer als der bisherige Kinderreisepass ist. Bis zum Jahresende bleiben Kinderreisepässe noch verfügbar, jedoch sollte beachtet werden, dass je nach Ausstellungsort der 28. Dezember als letzter Ausstellungstag gelten könnte. 

 

Arbeitszeiterfassung 

Nach dem neuen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Arbeitgeber ab 2024 die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter elektronisch dokumentieren, sofern nicht spezielle tarifliche oder Regelungen für Kleinbetriebe bestehen. 

 

E-Rezept 

Ab Januar müssen Vertragsärzte für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Patienten erhalten dieses Rezept per App, Krankenkassenkarte oder als Papierausdruck. 

 

Handyverträge 

Die Kündigungsfrist für automatisch verlängerte Handyverträge wurde auf einen Monat reduziert. Diese Änderung hebt die bisherige automatische Vertragsverlängerung von bis zu zwölf Monaten auf 

 

Kabelfernsehen 

Das sogenannte Nebenkosten-Privileg für Kabelfernsehen endet zum 30. Juni 2024. Bislang waren Mieter auch ohne Nutzung zur Zahlung verpflichtet. Ab Juli 2024 können Kabelgebühren nicht mehr auf Mieter umgelegt werden. Haushalte können dann entscheiden, ob sie auf eine andere Empfangsart umsteigen möchten. 

 

Brustkrebs-Früherkennung 

Ab Juli wird die Altersobergrenze für die kostenlose Brustkrebsvorsorge bei gesetzlich Versicherten von 69 auf 75 Jahre angehoben. Brustkrebs ist die am weitesten verbreitete Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Jährlich sind etwa 69.000 Frauen von einer Brustkrebsdiagnose betroffen. Der Anspruch auf Vorsorge besteht alle zwei Jahre. 

 

Reifenregelung 

Ab dem 1. Oktober 2024 sind Reifen mit der M+S-Kennzeichnung nicht mehr zulässig. Zwar werden diese bereits seit längerem nicht mehr verkauft, können sich dennoch auf vielen Autos befinden. Stattdessen sind nur noch Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt. 

2024 Änderungen Januar

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