Di., 02.09.2014 , 11:11 Uhr

DFB-Urteil: Teilausschluss der Club-Fans

Nürnberg – Der 1. FC Nürnberg muss jetzt die Konsequenzen für das Fehlverhalten seiner Fans tragen. Aufgrund der Ausschreitungen beim Frankenderby im Fürther Ronhof verhängt das DFB-Sportgericht einen Teilausschluss der Zuschauer bei den Heimspielen gegen RB Leipzig und den 1. FC Kaiserslautern.

Während des Spiels der SpVgg Greuther Fürth gegen den 1. FC Nürnberg am 11. August 2014 zündeten die Nürnberger Fans fast durchgehend verschiedene Arten von Pyrotechnik. Dass das Konsequenzen nach sich ziehen würde war klar. Am Montag hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Teilauschluss der Fans an zwei Heimspielen verhängt. Damit bleiben gegen Leipzig und Kaiserslautern die Stehplatz-Bereiche in den Blöcken 7, 9 und 11 gesperrt. Der Club hat die Strafe bereits akzeptiert. „Wir haben alles in die Waagschale geworfen, um zu verhindern, dass die Strafe noch größer ausfällt,“ so Martin Bader. Da sich Anhänger des Clubs bereits in der vergangenen Saison mehrfach daneben benommen hatten, stand der 1. FCN bereits unter Bewährung. Aufgrund dessen fällt die Strafe für das erneute Vergehen nun doppelt so hart aus. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Strafe des Deutschen Fußball-Bundes für den 1. FC Nürnberg begrüßt. „Fußballhooligans haben keinen Platz in unseren Stadien – Fans aller Clubs sollten sich von Gewalttätern distanzieren.“

Die vom Teilausschluss betroffenen Anhänger des 1. FC Nürnberg erhalten eine anteilige Auszahlung des Dauerkarten-Preises. Die Rückgabe für beide Partien ist ab Donnerstag, den 04.09.2014, im Service-Center möglich. Nach dem Spiel können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Weitere Infos zur Kartenrückgabe gibt es hier.

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