Gut eine Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause haben sich Bund und Länder dort auf eine Finanzreform zur Entlastung der Kommunen geeinigt.
Nachdem der Bund in der Vergangenheit schon mehrmals Gesetze verabschiedet hat, die für Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle zur Folge hatten, soll nun die Regel “Wer bestellt, bezahlt” gelten.
Konkret bedeutet das: Wenn die finanziellen Mehrkosten durch ein neues Gesetz bei Ländern und Kommunen künftig bei mehr als 200 Millionen Euro liegen, soll der Bund 80 Prozent davon übernehmen. Die Reform soll ab 1. September greifen und könnte die Kommunen nach ersten Einschätzungen bereits 2027 um einen Milliardenbetrag entlasten.