Mi, 14.05.2014 , 11:07 Uhr

Fall Peggy: Freispruch für Ulvi Kulac

Bayreuth – Freispruch für Ulvi Kulac! So lautet das Urteil im neuen Mordprozess um die seit 13 Jahren verschwundene Peggy Knobloch aus Lichtenberg bei Hof. Das Landgericht Bayreuth hat damit die frühere Verurteilung des 36-Jährigen wegen Mordes an dem Mädchen aufgehoben. Die Kammer folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

 

Freispruch aufgrund von Mangel an Beweisen

 

Der Vorsitzende Richter hatte die Beweisaufnahme im neuen Prozess vorzeitig beendet. Seine Begründung: „Bis zum heutigen Tag ist kein einziger Sachbeweis für das damalige Geständnis von Ulvi K. gefunden worden.“ Es gibt weder neue Beweise, noch einen Tatort und auch die Leiche des kleinen Mädchens wurde bis heute nicht gefunden. Als Ulvi Kulac zwei Jahre nach Peggys Verschwinden zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, sah es das Landgericht Hof als erwiesen an, dass der Gastwirtssohn die neun Jahre alte Schülerin getötet hatte, um einen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Im Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth dann die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Ein Belastungszeuge hatte eingeräumt, falsch ausgesagt zu haben. Beim damaligen Prozess war außerdem nicht bekannt, dass die vermutete Tatversion der Ermittler dem Geständnis von Ulvi Kulac ähnlich war. Der Verdacht lag nahe, dass der Angeklagte nur eine ihm vorgegebene Version wiedergegeben hat. Er widerrief später seine Angaben.

 

Chronologie des Peggy-Falls

 

Am 7. Mai 2001 wird die neunjährige Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg zum letzten Mal auf dem Heimweg von der Schule gesehen. Ihre alleinerziehende Mutter gibt noch am Abend eine Vermisstenanzeige auf. Wochenlange Suchaktionen, unter anderem mit Tornados der Bundeswehr, bleiben ohne Erfolg. Im August wird dann der geistig behinderte Gastwirtssohn Ulvi Kulac festgenommen. Er gesteht, sich an Peggy und drei weiteren Kindern sexuell vergangen zu haben. Die Ermittler präsentieren daraufhin am 22. Oktober 2002 den 24-jährigen Gastwirtsohn als mutmaßlichen Mörder der spurlos verschwundenen Schülerin. Am 28. Februar 2003 erhebt die Staatsanwaltschaft Hof Anklage wegen Mordes. Der Prozess beginnt am 7. Oktober 2003 vor dem Landgericht Hof, platzt jedoch nach fünf Verhandlungstagen wegen fehlerhafter Besetzung der Strafkammer. Am 11. November 2003 beginnt das Verfahren erneut. Das Gericht verurteilt Ulvi Kulac am 30. April 2004 wegen Mordes an Peggy zu lebenslanger Haft.

 

Sechs Jahre später, am 17. September 2010 widerruft ein wichtiger Belastungszeuge seine Aussage und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden. Am 4. April 2013 beantragt der Anwalt Michael Euler beim Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Falls. 18 Tage später sucht die Polizei wieder nach Peggys Leiche. Hinweise führen die Ermittler zu einem Anwesen mitten in Lichtenberg. Es werden Knochen in einer Sickergrube gefunden, aber sie stammen nicht von Peggy. Am 21. November 2013 gerät ein Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt ins Visier der Ermittler. Er war ein enger Freund von Peggys Familie und gilt für die Staatsanwaltschaft mittlerweile als Tatverdächtiger. Sein Elternhaus wird durchsucht. Im Dezember 2013 ordnet das Landgericht Bayreuth daraufhin die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ulvi Kulac an. Am 8. Januar 2014 öffnen die Ermittler ein Grab auf dem Friedhof Lichtenberg. Sie vermuten, dass bei einer Beerdigung im Mai 2001 Peggys Leiche dort abgelegt worden sein könnte. Doch es gibt keine Hinweise auf die sterblichen Überreste eines Kindes in dem Grab.

 

Im April 2014 wird der zuständige Staatsanwalt im Fall Peggy auf eigenen Wunsch ausgewechselt. Er hatte einem neuen Verdächtigen bei einer Vernehmung den Anwalt verweigert. Am 10. April 2014 beginnt der Prozess im Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi Kulac vor dem Landgericht Bayreuth. Am 7. Mai 2014 beendet das Landgericht Bayreuth die Beweisaufnahme aus Mangel an Beweisen nach nur sechs Verhandlungstagen vorzeitig. Am 14. Mai 2014 wird Ulvi Kulac freigesprochen.

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