Eine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs – das ist das Urteil für fünf Angeklagte wegen der Protestaktion auf dem Hof von Bayerns Bauernpräsidenten Günther Felßner. Ein Beschuldigter wurde freigesprochen. Gegen eine siebte Beschuldigte wurde das Verfahren kurz vor Prozessende abgetrennt. Die fünf Verurteilten müssen nun Geldstrafen in Höhe von 1.200 Euro bis 2.000 Euro zahlen. Das Urteil vom Amtsgericht Hersbruck ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund:
Die Aktivisten hatten im März 2025 mit Pyrotechnik, Bannern und Plakaten gegen die mögliche Ernennung des Politikers zum Bundesagrarminister protestiert. Alle Beschuldigten hatten im Prozess betont, dass es sich um einen friedlichen Protest gehandelt habe. Sie hätten auch niemanden erschrecken oder ängstigen wollen.
Nach der Protestaktion war bekannt geworden, dass das Veterinäramt bei einer Kontrolle auf Felßners Hof Mängel bei der Tierhaltung festgestellt hatte – etwa bei Einstreu und Entmistung. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte Anzeige erstattet, nachdem sie anonymes Videomaterial aus dem Stall erhalten hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte später die Ermittlungen ein. Felßner erklärte damals, die Mängel umgehend behoben zu haben.
Bayerns Bauernpräsident Felßner hatte laut dpa am Vormittag (17.06.2026) die an der Protestaktion von „Animal Rebellion“ Beteiligten als Terroristen bezeichnet. Die Aktivisten seien bereit gewesen, Gewalt anzuwenden und gegen Gesetze zu verstoßen, um ihr Ziel zu erreichen.
Ein Ermittler der Kriminalpolizei sagte jedoch auf Nachfrage des Richters, dass er keine Gewaltbereitschaft bei den Aktivisten festgestellt habe. Es sei nach seinem Eindruck um Aufmerksamkeit und Medienwirksamkeit gegangen, sagte er. Ihm sei nicht bekannt, dass Gewalt – weder verbal noch physisch – angedroht worden sei.
Für Felßners Familie hatte der Protest auf dem Rindmastbetrieb in Lauf an der Pegnitz Folgen: Der Politiker zog kurz darauf seine Kandidatur für das Amt des Bundesministers zurück. Außerdem sei seine Frau bis heute gesundheitlich beeinträchtigt.
Zu dem Prozess am Amtsgericht Hersbruck kam es, weil die sieben Beschuldigten ihre Strafbefehle nicht akzeptiert hatten. Aus Platzgründen wurde der Prozess dann aber ins Nürnberger Justizgebäude verlegt.