Nach einem tödlichen Verkehrsunfall stellt ein Gaffer ein Video von einer schwer verletzten Person ins Netz. Jetzt ermittelt die Polizei.
Der Unfall ereignete sich am 12. Januar 2026 auf der BAB A6 kurz vor dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd.
Nach der Unfallaufnahme veröffentlichte ein Unbekannter ein Video in den sozialen Medien, welches den Unfall aus unmittelbarer Nähe zeigte.
Auf dem Video war der 64-jährige Unfallbeteiligte zu sehen, der von anderen Verkehrsteilnehmern brennend aus seinem Fahrzeug geborgen wurde.
Aufgrund der Veröffentlichung dieses Videos wurde nun ein Strafverfahren wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Unfallopfers und wegen Unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Die Polizei bezeichnet das Video als geschmacklos.
Die Verkehrspolizeiinspektion Feucht führt umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen zur Identifizierung des unbekannten Täters durch.
Bei dem Täter handelt es sich nach aktuellem Stand um einen Verkehrsteilnehmer, der aufgrund des Staus auf der Gegenspur warten musste.
Das Verhalten von Gaffern ist oft äußerst gefährlich und kann dazu führen, dass Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer lebenswichtigen Arbeit am Unfallort behindert werden.
Daher appelliert die Polizei eindringlich an alle Hilfe zu leisten, wenn Sie dazu in der Lage sind oder den Unfallort zügig zu verlassen.
Außerdem sollen Sie Platz für Rettungskräfte schaffen und die Würde der Betroffenen und ihrer Angehörigen respektieren.
Filmende und Verbreiter solcher Videos müssen mit einer konsequenten Einleitung von Strafverfahren rechnen. Je nach Straftatbestand können diese eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.