Mo., 07.07.2014 , 13:03 Uhr

Gustl Mollath: Streit um Gutachter im Wiederaufnahmeverfahren

Regensburg – Fast ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie hat am Montag das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath begonnen. Der Fall des sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers sorgte für einen Justiz-Skandal in Bayern.

 

 

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. Im ersten Verfahren hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 nach nur rund vier Stunden festgestellt, dass die Vorwürfe zutreffen. Weil die Gutachter Mollath jedoch Wahnvorstellungen attestierten und ihn als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath damals wegen Schuldunfähigkeit frei und wies ihn stattdessen in die Psychiatrie ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 2007. Das Bundesverfassungsgericht urteilte später, seit 2011 sei seine Unterbringung in der Psychiatrie verfassungswidrig. Im vergangenen August kam Mollath nach mehr als sieben Jahren frei.

 

Mollath will Gutacher aus dem Gericht werfen lassen

 

Der 57 Jahre alte Mollath meldete sich zu Prozessbeginn zu Wort: „Von mir gibt es kein Einverständnis zu den Sachverständigen“, sagte Mollath. Er verlangte, dass bei seiner Vernehmung Professor Norbert Nedopil als Gutachter den Gerichtssaal verlässt. Er wolle sich frank und frei verteidigen: „Das kann ich aber nicht, wenn Herr Nedopil als Damoklesschwert über mir schwebt.“ Er bekomme Beklemmungen und Angstzustände. Nedopil selbst habe in zahlreichen Interviews die Fehlerhaftigkeit der psychologischen Gutachten betont, so Mollath`s Verteidiger Gerhard Strate. Diese liege bei bis zu 60 Prozent und vor allem zulasten des Untergebrachten. „Da kann man auch eine Münze werfen – das ist schneller und günstiger“, sagte Mollath. „Mein Mandant hat seit zehn Jahren mit Psychiatern zu tun und wurde einmal unter Zwang begutachtet“, so der Verteidiger. Das Ergebnis sei die siebenjährige Unterbringung in der Psychiatrie.

 

Antrag aufgrund der Strafprozessordnung

 

Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Dilemma. Die Strafprozessordnung sehe die Anwesenheit des Gutachters vor. „Das Gericht muss sich mit der Frage der Schuldfähigkeit und der Gefährlichkeit des Angeklagten befassen“, sagte der Staatsanwalt. Dem folgte auch das Landgericht und wies den Antrag der Verteidigung zurück: Nedopil blieb im Gerichtssaal. Mollaths Ex-Frau, die als Nebenklägerin am Prozess beteiligt ist, erschien nicht. Das Landgericht Regensburg hat für den Prozess 17 Verhandlungstage angesetzt und 44 Zeugen geladen. Darunter sind auch Richter, Staatsanwälte und Gutachter aus vorherigen Prozessen und Ermittlungsverfahren. Nach gut zweieinhalb Stunden ist der erste Verhandlungstag beendet; am Dienstag soll es weitergehen. Mollath gibt bereitwillig Interviews und wird vor dem Gerichtsgebäude von mehreren Dutzend Unterstützern gefeiert.

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