Fr., 08.08.2014 , 13:49 Uhr

Gustl Mollath weist Tatvorwürfe zurück – Urteil erst nächste Woche

Regensburg/Nürnberg – Gustl Mollath hat heute sein Schweigen vor Gericht gebrochen. Erstmals äußert sich der Nürnberger, der mehr als sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie saß, zu den Vorwürfen und spricht von einer Intrige.
Der aus der Psychiatrie entlassene Nürnberger Gustl Mollath hat sein Schweigen vor Gericht gebrochen. Die Vorwürfe der Körperverletzung und Sachbeschädigung wies er am Freitag zurück: „Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen“, sagte der 57-Jährige in dem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg. Zudem sei er weder geisteskrank noch gefährlich für die Allgemeinheit.
Mollath äußerte sich erstmals in dem Verfahren zu den Tatvorwürfen. Zum Prozessauftakt hatte er dies noch verweigert, weil er sich nicht in Anwesenheit des psychiatrischen Gutachters äußern wollte. Am Freitagnachmittag wurden die Plädoyers erwartet. Dafür hatte alleine die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Stunden anberaumt. Das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.

 

Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

 

Der Nürnberger bezichtigte am Freitag seine Ex-Frau, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Der Prozess habe das „kriminelle Motiv meiner Ex-Frau offengelegt, mich so lange wie möglich wegzuräumen.“ Seine frühere Frau habe Straftaten erfunden, um ihn „kostengünstig zu entfernen“. So sei sie 2001 aus einem fahrenden Auto gesprungen. Die dabei erlittenen Verletzungen habe sie später bei einem Arzt als Misshandlungen von ihm dargestellt.
Er habe sich lediglich gegen Angriffe gewehrt, sagte Mollath. Das sei wohl ein Fehler gewesen. Er hätte sich wohl besser zusammenschlagen und die Verletzungen dokumentieren sollen. Auf Details zu den Prügelvorwürfen seiner Ex-Frau ging der Angeklagte nicht ein. „Ich wirke äußerlich zwar sehr ruhig, bin aber innerlich sehr am Boden“, sagte der 57-Jährige auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin.

 

Quelle: dpa

Franken Fernsehen Gericht Gustl Mollath Intrige Nürnberg Plädoyer Regensburg Urteil

Das könnte Dich auch interessieren

22.09.2025 Strategie für die Deutsche Bahn: Strecke Nürnberg - Regensburg betroffen Verkehrsminister Schnieder hat heute seine Strategie für die Deutsche Bahn bekannt gegeben. Auch Evelyn Palla als neue Vorstandsvorsitzende des Konzerns wurde offiziell vorgestellt. In der neuen Strategie wird an den Generalsanierungen festgehalten. Betroffen ist in der Region die Strecke Nürnberg – Regensburg. Von Februar bis Juni 2026 wird sie komplett gesperrt. Erst 2031 wird auch 16.03.2026 Chaosfahrt in Nürnberg: Betrunkener Autofahrer verursacht mehrere Unfälle Ein betrunkener Autofahrer verursachte in der Nacht auf Sonntag (15.03.26) einen vorfahrtsbedingten Verkehrsunfall. Gegen 01:00 Uhr war der 46-Jährige mit seinem Auto in der Lothringer Straße unterwegs. Dort kam es an der Kreuzung zur Elsässer Straße zu einem Zusammenstoß. In der Zeit hatte die Einsatzzentrale bereits mehrere Mitteilungen über weitere Unfälle erhalten, in die der 13.03.2026 Großeinsatz im Stadtteil Weiherhaus: Massiver Brand in Doppelhaushälfte Heute Nacht (01.03.26) kam es gegen 01:30 Uhr zu einem Großeinsatz im Nürnberger Stadtteil Weiherhaus. In einer Doppelhaushälfte kam es zu einem Großbrand. Zwei Löschzüge der Berufsfeuerwehr Nürnberg sowie der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Worzeldorf rückten aus. Insgesamt waren rund 60 Einsatzkräfte vor Ort. Noch während der Anfahrt erhielten die Einsatzkräfte über Funk die Meldung, dass sich 12.03.2026 Wegen Landfriedensbruchs: Durchsuchungen mit Schwerpunkt in Mittelfranken Am 26. April 2025 kam es bei einer Demonstration in der Nürnberger Innenstadt zu Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus. Es besteht laut Polizeipräsidium Mittelfranken der Verdacht des Landfriedensbruchs gemäß § 125 StGB. Nach Ermittlungen hat das Amtsgericht Nürnberg Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Bei einem Objekt ordnete die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Verlauf des Einsatzes eine Durchsuchung wegen Gefahr