Nürnberg – Bußgelder, oder sogar eine Freiheitsstrafe – diese Konsequenzen drohen Urlaubern, wenn sie die falschen Urlaubsmitbringsel wählen. Der Zoll weist deshalb immer wieder darauf hin, dass nicht alles, was als harmloses Mitbringsel erscheint auch nach Deutschland eingeführt werden darf. Vor allem „tierische“ Erinnerungen, wie Schlangenhaut oder auch Muscheln sind gefährlich. Viele Tiere stehen unter Artenschutz, dürfen deshalb nicht eingeführt werden. Weitere Informationen dazu und allgemeine Einfuhrbestimmungen finden Sie auf der Homepage des Zollamtes.