Di., 30.04.2013 , 17:23 Uhr

Höhere Strafe für Inzestvater

Nürnberg – Der Inzest-Fall im mittelfränkischen Willmersbach ist erneut vor Gericht aufgerollt worden. Der 70-jährige Adolf B. wurde heute wegen Inzests mit seiner Tochter zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Da sich neue Anklagepunkte ergeben hatten, hat die Kammer das im Jahr 2011 gefällte Urteil gegen den Rentner aufgehoben.

Grund für das neue Verfahren waren 23 weitere Inzestfälle aus dem Jahr 2006. Diese Fälle hatten in dem ersten Prozess noch keine Rolle gespielt. Der Rentner war damals wegen zehn Inzestfällen zu knapp drei Jahren verurteilt worden.

 

Keine Beweise für Vergewaltigungen

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm damals auch Vergewaltigung in Hunderten Fällen vorgeworfen. Das Gericht sah es allerdings nicht als erwiesen an, dass er seine Tochter gewaltsam zum Sex gezwungen hatte, so wurde er lediglich wegen Inzests verurteilt. Das Urteil hatte bei Opferverbänden für Empörung gesorgt.

 

Der Rentner hatte eingeräumt, jahrzehntelang Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter gehabt zu haben. Es sei keinerlei Reue beim Angeklagten zu sehen , sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

 

Quelle: dpa

 

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