Mi., 02.04.2014 , 14:09 Uhr

Kabinett beschließt Public-Viewing-Ausnahme für Fußball-WM

Berlin – Die Fans in Deutschland können sich auf nächtliches Public Viewing während der Fußball-WM in Brasilien freuen. Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Sonderverordnung gebilligt, mit der der Lärmschutz vorübergehend gelockert wird.

 

Damit werden Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt, so die dpa. Bei der WM in dem südamerikanischen Land die vom 12. Juni bis 13. Juli stattfindet, beginnen knapp die Hälfte der 64 Begegnungen erst um 22 Uhr deutscher Zeit oder später.

 

Spielraum für Kommunen wird erweitert

 

Das Bundesimmissionsschutzgesetz legt bisher fest, dass bei öffentlichen Veranstaltungen nach 22.00 Uhr in allgemeinen Wohngebieten der Geräuschpegel 40 dB(A) nicht überschreiten darf. Beim Public Viewing wird es in der Regel deutlich lauter. Die für den Lärmschutz zuständige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks von der SPD will mit der Verordnung den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen erweitern, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen sie im Einzelfall abwägen „zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe“, betonte das Bundesumweltministerium.

 

Die Bundesregierung folge damit einer Bitte der Länder und des Deutschen Städtetags. Die Länder müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 sowie bei der EM 2008 habe es vergleichbare Verordnungen gegeben.

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