Im vergangenen Jahr stellten Behörden bundesweit in 5.431 Fällen eine sogenannte Kindeswohlgefährdung fest. Das teilte das Landesamt für Statistik in Fürth mit. Insgesamt gab es bei den Jugendämtern 21.742 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Das sind etwas mehr als noch 2023 (20.295 Verfahren). Damals hatten die Jugendämter in 4.823 Fällen eine Kindeswohlgefährdung verzeichnet.
2024 waren Kinder und Jugendliche vor allem im Alter von 6 bis unter 10 Jahren betroffen. In mehr als der Hälfte aller Fälle waren es Jungen (51,4 Prozent). In 2.977 Fällen wurde die Gefährdung als akut eingestuft. Die häufigsten Ursachen waren Anzeichen für eine Vernachlässigung sowie eine psychische oder körperliche Misshandlung. In 39,4 Prozent der überprüften Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. In weiteren 35,6 Prozent gab es lediglich Hilfebedarf. Das kann etwa Maßnahmen wie eine Erziehungsberatung umfassen.
Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen durch ihre Eltern oder auch Dritte stark beeinträchtigt wird. Und außerdem dauerhafte oder anhaltende Schäden für die Entwicklung entstehen können. Gibt es Anzeichen dafür, untersuchen Jugendämter das Kindeswohl. Heißt: Sie machen Hausbesuchen oder bitten die Eltern zum Gespräch. Danach beurteilen Fachleute ob eine mögliche Gefährdung des Kindes vorliegt.
Die meisten Meldungen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter von der Polizei, von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft. An zweiter Stelle folgen anonyme Meldungen, dahinter Schulen sowie Bekannte oder Nachbarn.