Mo., 24.03.2014 , 15:07 Uhr

Klösterle Prozess neu aufgerollt: Wirtin schweigt weiterhin

Nürnberg – Weil sie ihre Gaststätte in die Luft gejagt haben sollen, stehen eine Wirtin und ihr früherer Koch erneut in Nürnberg vor Gericht.  Der Koch wiederholt sein Geständnis, die Frau schweigt eisern.

 

Mehr als zwei Jahre nach einer verheerenden Explosion in einer Nürnberger Gaststätte müssen sich die Wirtin und ihr Hilfskoch erneut vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Fall zum Teil erneut verhandelt werden. Unstrittig ist nach Ansicht der Richter, dass die Angeklagten für die Explosion verantwortlich waren. Der Koch gab dies am Montag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erneut zu. Die Wirtin dagegen bestreitet die Tat nach wie vor.

 

Das Landgericht hatte die 64-Jährige Ende 2012 zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der mitangeklagte Koch bekam zwei Jahre und elf Monate Gefängnis. Das Motiv war dem Urteil zufolge Versicherungsbetrug. Die Frau stiftete demnach ihren Koch an, die Gasleitung in der Küche zu manipulieren. Bei der Explosion Anfang Januar 2012 entstand in der Gaststätte «Zum Klösterle» ein Schaden von rund 800 000 Euro.

 

Der 52-Jährige sagte am Montag, die Wirtin habe ihn angesprochen, ob er ihr nicht helfen könne. Er habe gewusst, dass es zu Explosionen kommen kann, wenn Gas austritt. Ihm sei das Ausmaß aber nicht klar gewesen. Die Idee sei gewesen, dass nur die Küche brennt. Der Anwalt der Frau sagte: „Meine Mandantin bestreitet weiterhin den Vorwurf.“

 

Das Landgericht muss nun genauer prüfen, ob die Wirtin und ihr Komplize Leib und Leben von Anwohnern riskiert haben. Denkbar ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht nur eine Verurteilung wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, sondern auch wegen Brandstiftung. Im letzteren Fall könnte die 64-Jährige mit einer milderen Haftstrafe rechnen. Das Landgericht hat erneut mehrere Sachverständige und Zeugen geladen. Das Urteil soll am 14. April gesprochen werden.

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