Küchenschatz

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Franken Fernsehen Küchenschatz“

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1)     Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel „Franken Fernsehen Küchenschatz“. Eine Teilnahme am Gewinnspiel „Franken Fernsehen Küchenschatz“ ist lediglich unter diesen Teilnahmebedingungen möglich.

(2)     Veranstalter des Gewinnspiels ist TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH, Südwestpark 73, 90449 Nürnberg. Der Gewinn wird zur Verfügung gestellt durch DIE KÜCHENPLANER Habicht + Sporer GmbH, Laufamholzstraße 116, 90482 Nürnberg.

(3)     Mit Teilnahme am Gewinnspiel „Küchenschatz“, insbesondere mit Eingabe der Zahlenkombination an der Schatzkiste, werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

  1. Ablauf des Gewinnspiels

(1)     Das Gewinnspiel findet im Zeitraum von 04.11.2019 bis 29.11.2019 statt. TVF behält sich jedoch vor, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden.

(2)     Das Gewinnspiel ist in zwei Phasen untergliedert. Die erste Phase ist wiederum in vier Blöcke untergliedert.

Jeder Block der ersten Phase entspricht einem Zeitraum von einer Woche (Montag bis Freitag). In diesem Zeitraum werden Montag bis Donnerstag im Programm von TVF Hinweise auf eine bestimmte Zahlekombination sowie auf einen bestimmten Ort in der Metropolregion Nürnberg – Fürth – Erlangen – Ansbach gegeben. Am Freitag der jeweiligen Woche in der Zeit von 11 bis 13 Uhr haben Teilnehmer die Möglichkeit, den beschriebenen Ort in der Metropolregion aufzusuchen, nach der anwesenden Moderatorin von TVF zu suchen und an der verstecken Schatzkiste das Zahlenschloss durch einmalige Eingabe der Zahlen zu öffnen. Der erste Teilnehmer, der vor Ort ist, darf seine Zahlenkombination an der verstecken Schatzkiste probieren. Sollten mehrere Teilnehmer gleichzeitig ankommen, so werden Lose gezogen, die darüber entscheiden, welcher Teilnehmer seine Zahlenkombination zuerst ausprobieren darf. Jeder Teilnehmer hat dann die Möglichkeit eine Zahlenkombination am Schloss auszuprobieren. Derjenige Teilnehmer, der das Schloss mit der richtigen Zahlenkombination öffnen kann, zählt zu den Finalisten für Phase 2 des Gewinnspiels.

Phase 2 des Gewinnspiels findet am 30.11.2019 statt. Alle Finalisten müssen an diesem Termin zu einer durch TVF noch zu bestimmenden Zeit an einem durch TVF zu bestimmenden Ort am Finale teilnehmen, um die Möglichkeit zu haben, den Gewinn erhalten zu können. Im Finale treten die Finalisten der jeweiligen Woche in drei Runden gegeneinander an. Die Finalisten müssen im Finale Schätzfragen beantworten; diejenigen die mit ihrer Antwort dem gesuchten Wert am nächsten kommen, kommen eine Runde weiter, bis zuletzt der Gewinner übrigbleibt.

(3)     TVF behält sich das Recht vor, sämtliche Phasen des Gewinnspiels, insbesondere das Auffinden und Öffnen der Schatztruhe sowie das Finale, aufzuzeichnen und in Beiträgen auf ihrem Sender Franken Fernsehen auszustrahlen. Der Teilnehmer erklärt sich mit Teilnahme an diesem Gewinnspiel damit einverstanden. Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer mit Teilnahme am Gewinnspiel damit einverstanden, kurze Interviews zu geben, die TVF ebenfalls aufzeichnen und ausstrahlen kann.

2. Teilnahme

(1)     Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH, Südwestpark 73, 90449 Nürnberg und deren Angehörige und Verwandte sowie Mitarbeiter der DIE KÜCHENPLANER Habicht + Sporer GmbH, Laufamholzstraße 116, 90482 Nürnberg sowie deren Angehörige und Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

(2)     Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie den im Programm von Franken Fernsehen beschriebenen Ort aufsuchen und bei der sich dort aufhaltenden Moderatorin von Franken Fernsehen eine Zahlenkombination am Zahlenschloss der Schatzkiste eingeben. Lediglich der in der jeweiligen Gewinnspielwoche erste Teilnehmer, der mittels der richtigen Zahlenkombination das Zahlenschloss der Schatzkiste öffnen kann, ist zur Teilnahme am Finale berechtigt.

(3)     Voraussetzung zur Teilnahme am Gewinnspiel ist weiterhin die verpflichtende Anwesenheit beim Finale am Samstag den 30.11.2019 zu einer durch TVF zu bestimmenden Zeit an einem durch TVF zu bestimmenden Ort in der Metropolregion Nürnberg – Fürth – Erlangen – Ansbach.

(4)     Die Teilnahme ist lediglich an den im Programm dargestellten Orten unter Ausprobieren einer Zahlenkombination am Zahlenschloss der Schatzkiste TVFs zu folgenden Zeiten möglich:

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1)     Unter allen teilnahmeberechtigten Finalisten wird nach obenstehendem Gewinnspielablauf eine Küche im Wert von 10.000,00€ verlost. Der Gewinnwert in Höhe von 10.000€ wird vom Gesamtpreis der beauftragten Küche abgezogen. Die Einlösung für einzelne Elektrogeräte ist ebenso ausgeschlossen, wie eine Barauszahlung. Der Wertgutschein ist einlösbar bis 31.12.2020 und verfällt danach ersatzlos. Der Wertgutschein ist nicht übertragbar.

Darüber hinaus erhalten die anderen drei Finalteilnehmer, die nicht den Hauptgewinn erhalten, einen Einkaufsgutschein bei DIE KÜCHENPLANER Habicht + Sporer im Wert von 1.000,–€. Der Gewinnwert in Höhe von 1.000,–€ wird ebenfalls vom Gesamtpreis der beauftragten Küche abgezogen. Eine Einlösung für einzelne Elektrogeräte ist ebenso ausgeschlossen wie eine Barauszahlung. Der Wertgutschein ist einlösbar bis 31.12.2020 und verfällt danach ersatzlos. Der Wertgutschein ist nicht übertragbar.

(2)     Die Gewinner werden im Finale am 30.11.2019 ermittelt und erhalten den o.g. Wertgutschein.

(3)     Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

(4)     Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn durch den Teilnehmer einseitig getauscht werden. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

(5)     Sofern Umstände eintreten, die TVF nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen und zur Folge haben, dass der ausgelobte Gewinn nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

4. Nutzungsrechtseinräumung

(1)     Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, während jeder Phase des Gewinnspiels durch TVF interviewt und gefilmt zu werden. TVF behält sich das Recht vor, das Filmmaterial entsprechend zu bearbeiten und über den von ihr betriebenen Fernsehsender Franken Fernsehen auszustrahlen sowie ganz oder in Teilen anderweitig zu veröffentlichen.

(2)     Der Teilnehmer räumt uns insbesondere die nachfolgenden einfachen, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein:

 

(4)     Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen die Teilnehmer ein, dass TVF ihre Namen zu Werbezwecken im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verwenden dürfen.

6. Ausschluss

(1)     Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt TVF, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht. Gleiches gilt bei Verhalten, das als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2)     Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgewählten Finalisten oder Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

TVF behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, insbesondere wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

8. Datenschutz

TVF ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern TVF diese selbst verarbeitet. TVF wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. TVF wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers bzw. eine andere Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Folgende Daten werden durch TVF an DIE KÜCHENPLANER Habicht + Sporer GmbH übermittelt und durch diese verarbeitet: Name und Vorname des Teilnehmers, Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort des Teilnehmers, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Geburtsdatum sowie ggf. abweichende Lieferadresse.

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter Datenschutzhinweise abrufbar ist.

9. Schlussbestimmungen

(1)     Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

(2)     Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen zum UN-Kaufrecht sowie zum internationalen Privatrecht. Der Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.