Neuigkeiten zum 12-Stämme Verfahren vor dem Landgericht Ansbach! In allen drei Sorgerechtsverfahren haben die Eltern der insgesamt 6 Kinder Beschwerde eingelegt. Eine Begründung dafür haben die Eltern bisher nicht vorgelegt. Über die Beschwerden muss jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden.