Urteil am Amtsgericht Ansbach. Die letzten drei Sorgerechtsverfahren mit insgesamt sieben Kindern wurden abgeschlossen. Sechs Kinder wurden den Eltern entzogen. Das siebte betroffene Kind war bereits im Dezember 2013 an die Eltern zurückgegeben worden. Dem eineinhalb jährigen konnte keine Gefährdung nachgewiesen werden. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig und können beim Oberlandesgericht Nürnberg angefochten werden.