Die IHK Mittelfranken begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur 2G-Regelung im Einzelhandel. So habe die bisherige Unterscheidung zwischen den verschiedenen Geschäften zu viel Verwirrung und zusätzlicher Belastung für die Betriebe geführt. Jetzt haben Kunden und Einzelhandel endlich Klarheit, so IHK Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gestern die 2G-Regelung im gesamten Einzelhandel vorläufig ausgesetzt. Das bedeutet, dass Kunden ohne Impfung und ohne entsprechende Kontrolle alle Läden betreten dürfen.