Ab sofort gilt die 2G-Regelung nicht mehr für bayerische Bekleidungsgeschäfte. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am vergangenen Mittwoch. Als Begründung nannte der Verwaltungsgerichtshof die Rolle aller Bekleidungsgeschäfte als Läden zur “Deckung des täglichen Bedarfs”. Das Urteil ist rechtskräftig.