Bayreuth, Nürnberg – Musste Gustl Mollath zu Unrecht sieben Jahre seines Lebens in der Psychiatrie verbringen?
Angefangen hat alles mit einer Anzeige seiner Frau wegen Körperverletzung im Jahr 2002. Im Jahr 2003 erstattet Mollath selbst Anzeige gegen seine Frau, Mitarbeiter und Kunden der Hypo Vereinsbank unter anderem wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften. Die Anklage wurde damals fallen gelassen – mittlerweile steht fest: Mollaths Anschuldigungen stimmten zum Teil. Das geht es aus einem internen Revisionsbericht der Hypo Vereinsbank hervor. Im März wurde schließlich die Wiederaufnahme der Verfahrens beantragt. Am 24.Juli 2013 weißt das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme ab.
Das Oberlandesgericht Nürnberg dagegen hat gestern (06.08.2013) diese Entscheidung aufgehoben und die Wiederaufnahme, sowie die sofortige Freilassung Mollaths angeordnet.