Ab dem 1. Juni sind nicht mehr die Sozialämter für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig, sondern die Jobcenter. Dabei spricht man von einem Rechtskreiswechsel, der bundesweit gilt. In den Jobcentern gehe es um eine längerfristige Begleitung, etwa mithilfe von Sprachkursen oder um die Integration in den Arbeitsmarkt. Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden.