2 Wochen ist es jetzt her, da hat sich der Landtag bei einer Ortsbegehung ein Bild von der Gustavstraße in Fürth gemacht. Zwar traditionelle Kneipenmeile – von Partybezirk aber weit entfernt, so das Ergebnis nach dem Ortstermin. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Ansbach nach Klagen das Weinfest jetzt nur eingeschränkt erlaubt – bis maximal 22 Uhr. Ein Urteil das nicht unbedingt auf Verständnis stößt und die Wirte dazu veranlasst hat, das Fest aus wirtschaftlichen Gründen komplett abzusagen.Gestern eigentlich Tag 1 des Weinfestes – für die Kleeblattstadt ein Grund zu trauern.