Die in der vergangenen Woche veröffentlichte Abkochverordnung des Gesundheitsamtes Ansbach gilt auch weiterhin. Nach starken Niederschlägen wurden am vergangenen Mittwoch zwei Brunnen der Reckenberg-Gruppe überflutet und mit E.-Coli-Bakterien kontaminiert. In der Folge hatte das Unternehmen als Sofortmaßnahme mit der Desinfektion des Trinkwassers im Wasserwerk Wassermungenau begonnen. Bis das Trinkwasser mit ausreichend Chlor gereinigt wurde, müssen die betroffenen Landkreise weiterhin das Leitungswasser vor dem Gebrauch abkochen. Die Abkochverordnung gilt mindestens bis zum Ende der laufenden Woche.