Kommunen haben künftig einen deutlich größeren Spielraum in der Verkehrspolitik. Sie sollen selbst entscheiden können wo Autos wie schnell fahren dürfen. So ist es einfacher möglich, z. B. eine Tempo-30-Zone vor Schulen einzurichten. Bislang war dies nur bei einer bestehenden Gefahrenlage möglich, künftig beispielsweise aber auch wegen einer zu hohen Luftverschmutzung. Neben Busspuren soll es auch möglich sein, andere Sonderfahrspuren einzurichten, etwa für E-Autos. Ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht diese Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor. Ziel der Bundesregierung ist eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr. Eine flächendeckende Tempo-30-Zone in Städten ist aber nicht vorgesehen. Umweltverbände hatten dies gefordert.