Di, 04.09.2018 , 15:59 Uhr

AfD als Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz?

Sollte der bayerische Verfassungsschutz die AfD beobachten? Nach den jüngsten Demonstrationen von AfD und Pegida in Chemnitz werden die Stimmen wieder lauter. Auf Nachfrage beim bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz heißt es, die AfD als Gesamtpartei sei kein Beobachtungsobjekt. Allerdings werden öffentlich zugängliche Informationen zur AfD fortlaufend geprüft. Mitglieder der bayerischen AfD, die beispielweise Verbindungen in die rechtsextremistische Szene haben, sind dem Verfassungsschutz bekannt. Diese Einzelpersonen, zu denen Funktionäre der Partei zählen, werden von der Behörde beobachtet.

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