Nürnberg hat ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen beschlossen. Nach München und Puchheim ist sie die dritte Stadt, die gegen die dauerhafte Nutzung von Wohnungen als Feriendomizil vorgeht. Ein Verstoß liege demnach vor, wenn mehr als die Hälfte der Wohnung für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt oder die Wohnung mehr als acht Wochen an Touristen vermietet werde. Außerdem dürfe sie nicht mehr als drei Monate leer stehen, abgerissen, oder so verändert werde, dass sie nicht mehr für‘s Wohnen geeignet sei. Ausnahmen bilden laut Wirtschaftsreferent Michael Fraas jedoch Unterkünfte für Saisonarbeiter und Wohnungen, die für Kinder freigehalten werden.