Andauernder Ärger um die Gustavstraße. Anderthalb Jahre ist es her, dass die Kläger aus der Altstadt versuchten, auch an Freitagen und Samstagen eine Außensperrzeit um 22 Uhr zu erreichen. Ein Urteil steht noch aus. Kerpunkt der Klage war, ob die Stadt Fürth mit den Sperrzeiten, die sie zur Sommersaison 2016 eingeführt hat, den Anwohnerschutz ausreichend berücksichtigt. Am 6. Dezember treffen sich die Streitparteien vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, das einen nicht-öffentlichen Erörterungstermin angesetzt hat.