Im März 2020 griff ein Mann einen Gerichtsvollzieher in Ansbach mit einem Messer an, weil ihm die Zwangsräumung drohte. Ein Jahr später verurteilte ihn das Landgericht Ansbach wegen des versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren. Außerdem musste er dem Opfer Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Der Angeklagte hat daraufhin Revision eingelegt. Die hat der Bundesgerichtshof nun abgelehnt, das Urteil ist somit rechtskräftig. Nur, dass der Angeklagte dem Opfer auch Folgeschäden ersetzen muss, hat der BGH aufgehoben.