Hohe Bußgelder für diejenigen, die ihr Haus ohne triftigen Grund verlassen haben – Die Corona-Maßnahmen des ersten Lockdowns im März 2020 sorgten für große Aufruhr. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach diese Maßnahmen als rechtswidrig erklärt. Die Ausgangsbeschränkungen seien keine notwendige Maßnahme gewesen. Die mögliche Konsequenz: Die damals verhängten Bußgelder könnten hinfällig sein. Allerdings erwägt die Staatsregierung, Revision einzulegen.