Aufatmen bei den Geflügelzüchtern im Landkreis Ansbach. Wie das Landratsamt mitteilt, ist der Geflügelpestausbruch in einem Putenmastbestand abgearbeitet. Die Untersuchungen ergaben kein weiteres Ausbruchsgeschehen. Die Allgemeinverfügung für die Restriktionszone wird deshalb in der Nacht zum Mittwoch um Mitternacht aufgehoben. Das Landratsamt empfiehlt Geflügelhaltern weiterhin, besonders vorsichtig zu sein. Dazu gehört unter anderem das Futter vor Wildvögeln zu schützen. Wegen der Vogelgrippe musste ein Ansbacher Betrieb rund 17.000 Mastputen töten.