Überraschendes Urteil heute aus München: Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs kann nicht wie geplant nächstes Jahr starten – das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Zwei Privatpersonen und der Bund Naturschutz hatten gegen das Planfeststellungsverfahren geklagt. Diese Klage wurde zunächst vom Verwaltungsgericht in Ansbach zurückgewiesen. Daraufhin legten die Kläger in der nächsten Instanz Berufung ein – dieser wurde nun stattgegeben. Jetzt wird in einem neuen Verfahren nochmals alles geprüft. Für den Frankenschnellweg heißt das der Baubeginn wird sich wohl um einige Jahre verzögert. Und auch der Kostenrahmen kann dadurch voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden.