Grafflmarkt ja, Ausschank nach 22 Uhr nein! So das Urteil der Ansbacher Richter auf erneute Klage im Eilverfahren einiger Anwohner. Der Streit geht weiter, die Stadt Fürth hat heute Beschwerde eingelegt. Vor allem, weil die Begründung des Gerichts schwerwiegende Folgen haben kann: Die Lärmbelastung dürfe nach 22 Uhr die Marke von 45 Dezibel nicht überschreiten. Diese Entscheidung birgt Zündstoff und wirft die Frage auf: Müssen alle Kneipen in Bayern bald früher schließen?