Mitte Juli hat der Landtag ein Gesetzespaket zum Artenschutz in Bayern verabschiedet – heute tritt es in Kraft. Betroffen sind vor allem Landwirte. So soll der Anteil der Öko-Flächen bis zum Jahr 2030 verdreifacht werden. Weitere Vorschriften: Dauergrünland darf nicht mehr ohne behördliche Genehmigung umgeackert oder trockengelegt werden. Zudem gelten bestimmte Streuobstbestände sowie artenreiches Dauergrünland als geschützte Biotope. Ein weiterer Kernpunkt ist der Gewässerschutz vor Pestiziden. Um wirtschaftliche Härten für die Landwirte abzufedern, will die Staatsregierung zusätzlich rund siebzig Millionen Euro pro Jahr bereitstellen.