Das Bundesverfassungsgericht überprüft seit heute zentrale Regelungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Polizei schon bei einer sogenannten „drohenden Gefahr“ eingreifen darf – also bevor eine konkrete Gefahr besteht. Außerdem geht es um die Möglichkeit, Menschen vorbeugend bis zu zwei Monate in Gewahrsam zu nehmen sowie den Einsatz bestimmter Explosivmittel. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.