Kneipen und Bars dürfen unter den gleichen Bedingungen öffnen wie Restaurants – das hat das bayerische Kabinett heute beschlossen. So darf auch in reinen Schankwirtschaften nur am Tisch bedient werden, Theke und Tresen dürfen nicht genutzt werden. Eine gesonderte Sperrstunde oder ein Ausschankverbot von Alkohol ab einer bestimmten Uhrzeit wird es nicht geben. Mit dem Beschluss reagiert das Kabinett auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der die Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften vergangenen Freitag gekippt hatte.