Wer zwischen 1953 und 1957 geboren wurde, muss bis spätestens 19. Juli seinen alten Führerschein umtauschen! Durch den Umtausch soll in der gesamten Europäischen Union ein einheitliches und vor allem fälschungssicheres Führerscheinmuster eingeführt werden. Da mit einem großen Andrang gerechnet wird, bitten die Bürgerämter, rechtzeitig online einen Termin zu vereinbaren. Weiterhin sind aber auch spontane Umtausche zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten des Bürgeramtes möglich. Für Umtausch ist ein Personalausweis und ein aktuelles Lichtbild nötig.