Nürnberger Rostbratwürste und Lebkuchen kommen bei Touristen gut an. Jetzt sollen sie auch in Japan geschützt werden. Bei regional-typischen Spezialitäten müssen Hersteller in Europa die Herkunft nennen. So werden Lebensmittel und Speisen vor Nachahmung bewahrt. Dieses Gesetz soll nun erstmals auch in Japan gelten. Dem dafür zugrundeliegenden Partnerschaftsabkommen mit Japan müssen noch die EU-Länder und das EU-Parlament zustimmen. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt hofft, damit die Chancen deutscher Produkte auf dem japanischen Markt zu erhöhen.