Mi., 01.07.2026 , 15:36 Uhr

Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherung: Linke prüfen Verfassungsklage

Ab dem 01. Juli wird aus dem Bürgergeld der Ampel-Regierung die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Bundestag hat die Änderung im Herbst 2023 und der Bundesrat im letzten März beschlossen. Die Bundesregierung will die Betroffenen schneller auf den Arbeitsmarkt bringen, das Ausnutzen der Sozialleistung schneller sanktionieren und das Wohngeld stärker begrenzen. Einen festen Betrag als neue Grundsicherung für Empfängerinnen und Empfänger gibt es laut Bundesarbeitsministerium nicht. Der Betrag setzt sich aus Pauschalen, Zuschlägen und tatsächlichen Wohnkosten zusammen. Davon erhofft sich das Kabinett auch Einsparungen im Bundeshaushalt. In Bayern erhalten laut Statistischem Landesamt etwa 600.000 Menschen Leistungen dieser Art. Die Partei Die Linke prüft derzeit eine Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.

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