Das Urteil im Prozess um ein Liebespaar aus Lauf an der Pegnitz wegen Mordes und Anstiftung zum Mord ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt – die Revision sei unbegründet gewesen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Frau und einen ihrer Liebhaber zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die 34-jährige hatte ihren Geliebten angestiftet, einen weiteren Liebhaber zu ermorden – die Leiche wurde im Juli 2019 von einem Pilzsammler entdeckt. Außerdem plante das Paar den Ehemann der Frau umzubringen.