Das Bundesverfassungsgericht hat geprüft, ob der hohe Numerus Clausus für ein Medizinstudium rechtens ist. Bewerber müssen teils Jahre warten, um bei einem NC von 1,0 einen Studienplatz zu ergattern. Diese Platzvergabe über die Abiturnote ist mit dem Gesetz teils nicht vereinbar, lautet heute das Urteil des Ersten Senats. Das Verfahren verletzte den grundrechtlichen Anspruch auf gleichen Zugang zur Bildung. Dieses Urteil kann auch auf den Medizinstandort Erlangen einen großen Einfluss haben. Denn auch die Friedrich-Alexander-Universität muss eine Neuregelung für die Platzvergabe akzeptieren. Bis zum 31. Dezember 2019 soll diese bundesweit ausgearbeitet werden.