Wer sich weigert eine Maske zu tragen, für den kann es schon mal teuer werden: 150 Euro kostet das Bußgeld in Bayern. Im ÖPNV beispielsweise, halten sich im Schnitt etwa 90 Prozent an die Maskenpflicht – Das teilt die VAG auf Anfrage mit. Doch wenn ein Mitfahrer verweigert, dann hat die Verkehrsgesellschaft keine Möglichkeiten das Bußgeld einzufordern. Das darf nämlich nur das Ordnungsamt oder die Polizei. Den Fahrkartenkontrolleuren dagegen bleibt nur den Verweiß aus dem Zug oder vom Bahnhof.