Eltern, die mit ihren Kindern wissentlich in ein Hochinzidenzgebiet reisen, müssen die Quarantäne vor Schulbeginn beendet haben. Ist dies nicht der Fall, drohen hohe Bußgeldstrafen von bis zu 5000 Euro. Dies gilt nicht, wenn das Urlaubsland erst während des Urlaubs zum Hochinzidenzgebiet wird, und auch nicht, wenn ein positiver Test der Grund für die Quarantäne ist. Für Kinder gilt die Quarantänepflicht ab dem 6. Lebensjahr. Nach fünf Tagen können Sie sich frei testen.