Am 20. März tritt die letzte Stufe des Lockerungsplans zur Pandemie in Kraft. Dazu wurden in der heutigen bayerischen Kabinettsitzung einige Änderungen beschlossen. Zum sogenannten Basisschutz, der auch nach dem 20.März Bestand haben soll, gilt weiterhin die Maskenpflicht, sowie in vereinzelten Bereichen die 3G-Regelung. Wie dieser Basisschutz in Bayern umgesetzt werden soll, bleibt aber weiterhin noch unklar. Die Testpflicht an bayerischen Schulen wurde auf die fünften und sechsten Klassen ausgeweitet und soll vorerst drei Wochen bestehen bleiben. Bei der Maskenpflicht für Kinder im Grundschulalter konnte hingegen keine Einigung erreicht werden.
Auch der Ukraine-Krieg war ein Thema der Sitzung. Neben einer humanitären Hilfe vor Ort, soll auch hier eine Versorgung der Flüchtlinge sichergestellt werden. Weil die Situation noch nicht überschaubar genug ist, steht ein genauer Plan aber noch nicht fest.