Die Corona-Schnelltests sind ab heute nicht mehr für alle kostenlos. Das sieht die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor. So haben ab jetzt nur noch bestimmte Gruppen wie Schwangere oder Besucher von Pflege- und Medizinischen Einrichtungen Anspruch auf die kostenfreie Variante. Andere müssen für den sogenannten Bürgertest 3 Euro zahlen, müssen dafür aber auch einen Anspruch wie ein Konzertticket für eine Veranstaltung oder beim Vorzeigen der Roten Meldung der Corona-Warn-App. Die Details der neuen Verordnung wurden erst am Nachmittag vor dem Inkrafttreten veröffentlicht, was bei vielen Betreibern von Schnelltestzentren Unmut auslöste. Alle Infos, wer sich in welchem Fall testen lassen darf, finden sie auf unserer Homepage.