Mi, 15.12.2021 , 17:14 Uhr

Das Ende von Paragraf 219 a: Öffentliche Aufklärung beim Thema Schwangerschaftsabbruch künftig möglich

Für viele ist es ein Traum, der endlich in Erfüllung geht. Wenn ein Baby unterwegs ist, dann ist der Gang zum Frauenarzt oft spannend und schön. Wann kommt das Baby, welches Geschlecht wird es haben, ist es gesund. Darüber klären ÄrztInnen auf. Ausführlich und vor allem legal. Illegal ist es jedoch, öffentlich über die eigene Praxis über eine Abtreibung aufzuklären. Einer Frau, die ungewollt schwanger ist und das Kind nicht behalten will, wird es schwer gemacht, überhaupt Informationen über das Thema Abtreibung zu bekommen. Verantwortlich dafür ist Paragraf 219 a. Das wird sich in Zukunft aber ändern. 

 

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