Während der heutige Tag für viele kleinere Geschäfte eine enorme Erleichterung ist, bleiben größere Geschäfte über 800qm weiter geschlossen. Das sei verfassungswidrig – so Bayerns höchstes Verwaltungsgericht heute. Die Richter sehen die Ungleichbehandlung mit kleineren Läden als Verstoß gegen das Grundgesetz. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung aber nicht. Wie der Einzelhandel mit der Krise umgeht und wie es in Zukunft weitergeht verrät uns Uwe Werner, Bezirksgeschäftsführer des Handelsverband Bayern.