Im Prozess um den Doppelmord in Gebersdorf hat die Verteidigung jetzt Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sehen es als erwiesen an, dass Ibrahim D. aus Eifersucht seine wehrlose Frau und einen gemeinsamen Bekannten auf offener Straße erschossen hat. Sie haben ihn deshalb vergangenen Donnerstag zu einer lebenslangen Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Ibrahim D. hatte die Tat zwar gestanden, aber auf Totschlag im Affekt plädiert. Die Verteidigung muss die Revision jetzt begründen. Dann werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.